Aktuelle Patienteninformationen zum Verhalten bei Verdacht auf Infekt mit Coronarvirus
Aufgrund der in diesem Fall notwendigen Isolationsmaßnahmen:
Bitte dringend immer zunächst die Praxis telefonisch kontaktieren!!!
Wir beraten Sie gerne und vereinbaren in begründeten Verdachtsfällen einen Termin für Sie in unserer Praxis zum Abstrich, da aufgrund der geänderten Gefährdungslage, die Gesundheitsämter überlastet und die Haus- sowie die jeweiligen Fachärzte für die Versorgung der meisten Patienten zuständig sind.
Bitte beachten Sie unbedingt: Ohne vorherige telefonische Anmeldung erfolgt keine Diagnostik!!!
Weitere Empfehlungen vom Bundesgesundheitsministerium und RKI:
Urlaubszeiten 2020
Die Praxis bleibt an folgenden Tagen geschlossen:
vom 21.12.20 bis zum 23.12.2020
Wir werden von folgenden Kolleg/Innen vertreten:
Arztpraxis F.-J. Jochheim
Am Krankenhaus 4
Tel.: 8 10 33
Arztpraxis R. Berndt
Günnigfelderstr. 63
Tel.: 2 38 78
Arztpraxis B. Gerritzen & Kollegen
Westenfelderstr. 1
Tel.: 919 350
Arztpraxis Dr. G. Altgassen & Kollegen
Kemnastr. 18
Tel.: 3 16 92
Arztpraxis W. Messler
Parkallee 14
Tel.: 2 35 32
Arztpraxis T. Meier
Voedestr. 69-71
Tel.: 8 93 94
Arztpraxis Dr. B. Wulf
Parkstr. 30
Tel.: 8 12 78
Wir wünschen auch Ihnen schöne und erholsame Ferien sowie gesegnete, friedvolle Weihnachten und ein gesundes, frohes Neues Jahr!!
Ihr Praxisteam Dres. K. u. A. Egen
Vorankündigung für das 1. Quartal 2021:
Praxisschließung vom 8. – 12. Februar 2021
Änderungen beim Check-up 35 beschlossen
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Änderungen am Check-up 35 beschlossen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Demnach wurde das Untersuchungsintervall angepasst. Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben demnach künftig nur noch alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.
Neu ist auch, dass auch jüngere Versicherte zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr einmalig den Check-up erhalten können. Dabei sind Blutuntersuchungen nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen, eine Urinuntersuchung ist nicht vorgesehen, schreibt die KBV. Der G-BA hat damit eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz umgesetzt, das die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht.